Nach einem schuldlos erlittenen Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht auf Schadenersatz und die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen.
Leistungen
kostenlose Erstberatung
Erstellung eines qualifizierten Schadengutachtens mit allen regulierungsrelevanten Werten
Abrechnung der Gutachtenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung